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BGB § 596 Rückgabe der Pachtsache

BGB § 596 Rückgabe der Pachtsache

[ Auszug: (1) Der Pächter ist verpflichtet, die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ... ]